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Partnerstadtverein Güstrow e.V.

Beitragsordnung pdf


 

Beitragsordnung

des Partnerstadtverein Güstrow e.V.
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$ 1 Geltungsbereich

Die Beitragsordnung gilt gemäß $ 5 der Satzung des Partnerstadtverein Güstrow e. V. für deren Mitglieder.

 

$ 2 Höhe der Mitgliedbeiträge

Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:

  1. Privatpersonen entrichten 2014 einen Jahresbeitrag von 12,00 €. Ab dem 01.01.2015 beträgt der Jahresbeitrag 24,00 €.
  2. Unternehmen, Vereine und Verbände entrichten einen Jahresbeitrag von mindestens 50,00 € je Geschäftsjahr.
  3. Städte und Gemeinden entrichten einen Jahresbeitrag von 0.10 € ie Einwohner. Bemessungsgrundlage für den jährlichen Mitgliedbeitrag ist der Einwohnerstand am 30. September des Vorjahres zum jeweiligen Geschäftsjahr.
  4. Ehrenmitglieder des Verbandes sind beitragsfrei.
  5. Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand.
 
$ 3 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 31. März des laufenden Geschäftsjahres fällig.

 

$ 4 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

 

Güstrow, den 07.05.2014

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