Beitragsordnung
des Partnerstadtverein Güstrow e.V.
$ 1 Geltungsbereich
Die Beitragsordnung gilt gemäß $ 5 der Satzung des Partnerstadtverein Güstrow e. V. für deren Mitglieder.
$ 2 Höhe der Mitgliedbeiträge
Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:
- Privatpersonen entrichten 2014 einen Jahresbeitrag von 12,00 €. Ab dem 01.01.2015 beträgt der Jahresbeitrag 24,00 €.
- Unternehmen, Vereine und Verbände entrichten einen Jahresbeitrag von mindestens 50,00 € je Geschäftsjahr.
- Städte und Gemeinden entrichten einen Jahresbeitrag von 0.10 € ie Einwohner. Bemessungsgrundlage für den jährlichen Mitgliedbeitrag ist der Einwohnerstand am 30. September des Vorjahres zum jeweiligen Geschäftsjahr.
- Ehrenmitglieder des Verbandes sind beitragsfrei.
- Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand.
$ 3 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 31. März des laufenden Geschäftsjahres fällig.
$ 4 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Güstrow, den 07.05.2014